Antragsverfahren
Die Rehabilitationsträger haben bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Reha- Servicestellen eingerichtet, um die Antragstellung und Bewilligung von Rehaverfahren zu beschleunigen. Ein Verzeichnis aller Reha- Servicestellen finden Sie hier.
Rentenversicherer
Für die meisten Rehabilitationsverfahren sind die deutschen Rentenversicherer unmittelbar oder mittelbar zuständig. Die Kriterien zum Antragsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung gelten in ihren Grundzügen für die meisten Antragsverfahren bei den Krankenversicherern ähnlich.
Website: Deutsche Rentenversicherung Bund
Krankenversicherer
AOK-Versicherte finden Angaben zum Antragsverfahren zur Bewilligung medizinischer Reha-Maßnahmen (Kuren) auf den Web-Sites der jeweils für sie zuständigen AOK Landesverbände. Die Voraussetzungen können bei verschiedenen AOK Landesverbänden unterschiedlich sein. Geben Sie bei dem für Sie zuständigen Landesverband den Suchbegriff "Rehabilitation" ein.
Die Suchergebnisse sind von Landesverband zu Landesverband leider sehr unterschiedlich, deshalb werden Sie ein wenig Geduld brauchen. Telefonieren Sie im Zweifel mit Ihrer AOK Geschäftsstelle oder fragen Sie Ihren Hausarzt.
Über folgenden Link gelangen Sie zu den AOK Landesverbänden:
http://www.aok.de/bundesweit/
Auch die Links zu den einschlägigen Web-Seiten der Ersatzkassen sind leider recht unscharf. Wir vermuten als Grund die permanenten individuellen Änderungen der einzelnen Krankenkassen. Deshalb telefonieren Sie im Zweifel mit den für Sie zuständigen Geschäftsstellen Ihres Versicherers.
Barmer Ersatzkasse (BEK)
Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
Techniker Krankenkasse (TK)
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Hamburg-Münchener Krankenkasse (HaMü)
Hanseatische Krankenkasse (HEK)
"Kuren/Rehabilitation": Das ist der Sammelbegriff für alle HEK-Leistungen zur Verhinderung, Beseitigung und zur Linderung von Krankheiten/Behinderungen, wie z.B. Anschlussheilbehandlungen, Badekuren, Kompaktkuren, Mutter-Kind-Kuren, ambulante Rehabilitationen usw.
HEK-Leistung: Volle Kostenübernahme abzgl. der gesetzlichen Zuzahlung,
wenn der Rentenversicherungsträger nicht vorleistungspflichtig ist. Das Rehabilitationszentrum in Hamburg berät unter der Telefonnummer 040-656962125.
Handelskrankenkasse (HKK)
Gmünder ErsatzKasse
Krankenkasse für Bau- und Holzberufe
Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH)
Verband der Angestellten Krankenkassen (VDAK):
Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rebabilitation
Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation vom 22. Januar 2004

|